Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/20/0523
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.02.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019200523.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit das Verwaltungsgericht die Beschwerde hinsichtlich der Rückkehrentscheidung, der Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung, der Entscheidung über die Frist zur freiwilligen Ausreise und des Einreiseverbots abgewiesen hat, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.