Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0029
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.05.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210029.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, und zwar die Spruchpunkte A.I. sowie A.III. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts und Spruchpunkt A.II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.