Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0158
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.09.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210158.L00
Spruch
Das genannte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (also mit Ausnahme des Ausspruches über die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.