Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0383
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.12.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210383.L00
Spruch
Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG wird in Abänderung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Dezember 2019, L515 2210231- 1/9E, mit dem der Revision gegen das Erkenntnis vom 17. Oktober 2019 die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt wurde, dieser Revision in Bezug auf die gegen die Revisionswerberin verhängte Rückkehrentscheidung die aufschiebende Wirkung bewilligt.