Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0389
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.05.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210389.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen (betreffend die Spruchpunkte I. und IV.) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.