Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/04/0175
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.01.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020040175.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt 1.a) sowie in seinem Spruchpunkt 2., soweit der Revisionswerber damit zum Ersatz der Kosten von EUR 100, des Beschwerdeverfahrens betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung 1994 verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.