Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/05/0019
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020050019.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Spruchpunkt A) des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt B) des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.