Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/09/0031
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.10.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090031.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Antrags vom 13. Mai 2019 richtet, insofern dieser auf die Feststellung der Verletzung des BundesPersonalvertretungsgesetzes durch die Dienststellenleiterin gerichtet war, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.