Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/10/0110
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020100110.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt 1., soweit damit über Leistungen zur Deckung des Wohnbedarfs abgesprochen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen somit hinsichtlich der zuerkannten Leistungen für den allgemeinen Lebensunterhalt wird die Revision zurückgewiesen.