Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0489
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.01.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020140489.L00
Spruch
zu Recht erkannt:
Der angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise abgeändert wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.