Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/17/0018
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.04.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170018.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Spruchpunktes II. (Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.