Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0119
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.08.2020
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200119.L01
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status der Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.