Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0094
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.02.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210094.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.I. (Abweisung der Schubhaftbeschwerde) und A.IV. (Kostenzuspruch an den Bund) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.