Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0453

Ra 2020/21/0453Cour administrative suprême6 avr. 2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0453

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210453.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die gegen den zugrunde liegenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25. Juni 2020 erhobene Beschwerde auch hinsichtlich der Verhängung eines unbefristeten Einreiseverbotes abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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