Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/22/0102
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.07.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020220102.L00
Spruch
Der angefochtene Beschluss wird, soweit damit die Beschwerde des Zweit und des Drittrevisionswerbers gegen den Bescheid vom 7. Februar 2019 zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts, soweit damit die Beschwerde der Erstrevisionswerberin gegen den genannten Bescheid zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.