Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0133
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040133.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es der Beschwerde dahingehend stattgibt, dass die im verwaltungsbehördlichen Verfahren festgesetzte Geldstrafe in der Höhe von € 100, (Ersatzfreiheitsstrafe: zwölf Stunden) auf den Betrag von € 50, (Ersatzfreiheitsstrafe: acht Stunden) herabgesetzt wird und die Kosten des verwaltungsbehördlichen Verfahrens mit € 10, neu festgesetzt werden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.