Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0209
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.02.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021060209.L00
Spruch
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Land Niederösterreich, dem Zweitrevisionswerber, der Fünftrevisionswerberin sowie der Sechstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Anträge der fünft- bis achtrevisionswerbenden Parteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz für die Einbringung von Revisionsbeantwortungen werden abgewiesen.