Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/08/0006
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080006.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruchs über die Strafe sowie die Kosten des verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Antrag der Bezirkshauptmannschaft SalzburgUmgebung auf Entscheidung in der Sache, in eventu Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.