Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0063
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.07.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120063.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im Übrigen (Abweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Dienstbehörde betreffend die Antragspunkte F 1. bis 4. und G) 1. bis 8.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.