Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0124
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130124.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird betreffend Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2005 bis 2009 als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen (Umsatzsteuer 2005) wird der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.