Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0139
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130139.L00
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass es lautet:
„Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Finanzamts Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr: Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 12/13/14 Purkersdorf) vom 6. November 2020 wird ersatzlos aufgehoben.“
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.