Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0026
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021170026.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro und der zweit-, dritt- und viertrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils 240,00 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.