Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0160
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.08.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021170160.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005 und einer „RotWeißRot Karte plus“ richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.