Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0121
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.08.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180121.L01
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.