Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0366
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.08.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180366.L01
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in Bezug auf die Erstrevisionswerberin wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und in Bezug auf den Zweitrevisionswerber wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.