Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0310
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.01.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200310.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A) I., soweit damit über die Beschwerde gegen die Spruchpunkte III., IV. und, VII. des Bescheides vom 13. August 2018 entschieden wurde, sowie in seinen Spruchpunkten A) II. bis A) IV. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.