Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0018

Ra 2021/21/0018Cour administrative suprême25 mai 2023

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210018.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die gegen den zugrunde liegenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22. April 2020 erhobene Beschwerde auch hinsichtlich Spruchpunkt II. dieses Bescheides (Verhängung eines unbefristeten Einreiseverbotes) abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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