Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0025
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.02.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210025.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird teilweise, nämlich Spruchpunkt A.II. zur Gänze und Spruchpunkt A.IV., soweit damit der Antrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl auf Zuspruch von Aufwandersatz abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
2. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit damit auch Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses bekämpft wird, zurückgewiesen.