Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0105
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.08.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021210105.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A.II. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.