Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0198
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.03.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210198.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision gegen den angefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.