Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0352
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.09.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021210352.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A.I. und A.III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in seinem Spruchpunkt A.II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.