Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/02/0003
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022020003.J00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Der mit 5. Februar 2021 datierten (ersten) Revision wird mit der Maßgabe Folge gegeben, als das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert wird, dass die Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 zweiter Fall VStG eingestellt werden.
2. den Beschluss gefasst:
Die mit 22. November 2021 datierte (zweite) Revisionen wird zurückgewiesen.