Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0004
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.07.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022050004.L00
Spruch
Der angefochtene Beschluss wird im Umfang seines Spruchpunktes I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde S hat den revisionswerbenden Parteien insgesamt Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.