Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/06/0018
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022060018.J00
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die erstrevisionswerbende Partei hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die zweit und drittrevisionswerbenden Parteien haben der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.