Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0058
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.12.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022110058.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Aufhebung der Spruchpunkte 1., 2., 3., 4. und 7. des Straferkenntnisses der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Im Umfang der Anfechtung des angefochtenen Erkenntnisses betreffend die Aufhebung des Spruchpunktes 8. des Straferkenntnisses der belangten Behörde wird die Revision abgewiesen.