Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0030
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120030.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt I., soweit damit die Beschwerde hinsichtlich des Ein- und Auszahlungsgerätes FA Nr. 9 abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.