Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0247
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022140247.L00
Spruch
Das den Erstrevisionswerber betreffende Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die übrigen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.