Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0085
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.02.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170085.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 56 AsylG 2005 richtet.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.