Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0085

Ra 2022/17/0085Cour administrative suprême18 févr. 2025

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170085.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 56 AsylG 2005 richtet.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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