Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0013
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.07.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022180013.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.