Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/20/0002
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022200002.L01
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und der Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.