Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/20/0335
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.12.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022200335.L02
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Die angefochtenen Erkenntnisse betreffend die erst-, dritt-, viert- und fünftrevisionswerbenden Parteien werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den erst-, dritt-, viert- und fünftrevisionswerbenden Parteien Aufwandersatz in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision des Zweitrevisionswerbers wird zurückgewiesen.