Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/01/0242
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010242.L00
Spruch
I. Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 13. Jänner 2023 Folge gibt, dieses insoweit aufhebt und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG insoweit einstellt, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
II. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.