Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/03/0036
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.07.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030036.L00
Spruch
Der Revision wird teilweise Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde des Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 2. Februar 2021, Zl. VS 527/15, VS 536/15, VS 24/16, VS 25/16, VS 67/16, VS 68/16, VS 69/16, VS 192/16, VS 416/16, als unbegründet abgewiesen wird.