Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0208
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.12.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023050208.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Beschluss wird in seinem Spruchpunkt 1. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde Litschau hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revisionen werden, soweit sie sich gegen Spruchpunkt 2. des angefochtenen Beschlusses richten, zurückgewiesen.