Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0066
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.07.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023080066.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit der beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfte Bescheid auch hinsichtlich der Vorschreibung eines Beitragszuschlags in Höhe von € 400,-- für die gesonderte Bearbeitung behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.