Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0141
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080141.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit die Pflichtversicherung des Mitbeteiligten in der Unfallversicherung der Bauern gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 iVm. § 2 Abs. 1 Z 1 und § 6 BSVG im Zeitraum von 1. Jänner 2022 bis 26. März 2022 festgestellt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen (Feststellung der Pflichtversicherung des Mitbeteiligten in der Unfallversicherung nach dem BSVG von 27. März 2022 bis 30. April 2022) wird die Revision zurückgewiesen.