Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0075

Ra 2023/17/0075Cour administrative suprême19 déc. 2025

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023170075.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt wurde, dass seine Abschiebung zulässig sei, sowie gegen ihn ein Einreiseverbot erlassen und eine Frist für seine freiwillige Ausreise festgelegt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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