Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0082
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.04.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020082.L00
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass in Stattgabe der Säumnisbeschwerde des Revisionswerbers der an die Landespolizeidirektion Wien gerichtete Antrag des Revisionswerbers vom 29. Oktober 2021, soweit er die Berichtigung seiner im Unfallbericht vom 24. Oktober 2021 enthaltenen Angaben zum Unfallhergang betrifft, als unzulässig zurückgewiesen wird.
Der Antrag des Revisionswerbers auf Kostenersatz durch den Bund als Rechtsträger wird abgewiesen.