Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0154
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020154.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, soweit es die Spruchpunkte 2. bis 4. des Straferkenntnisses der Landespolizeidirektion Steiermark vom 20. November 2023, VStV/923301073994/2023, betrifft wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.