Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/03/0114
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.05.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024030114.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Revisionsbeantwortungen der erstrevisionswerbenden Partei und der zweitrevisionswerbenden Partei werden jeweils zurückgewiesen.